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Touristensteuer

Eine verpflichtende Tagessteuer, die von oertlichen Behoerden in bestimmten Charterzielen erhoben wird, meist pro Person und Nacht. Chartergaeste begegnen dieser Gebuehr beim Besuch von Haefen, Marinas oder Ankerplaetzen in besteuerten Gebieten, besonders im gesamten Mittelmeerraum. Die Steuer wird von Marinas, Haefen oder Charterbasen erhoben und der Schlussrechnung hinzugefuegt. Saetze und Anwendbarkeit variieren stark je nach Ziel und Unterkunftsart. Die Touristensteuer ist ein ueblicher Betriebsposten internationaler Yachtcharter und nicht vermeidbar.