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Endreinigungsgebuehr

Eine vom Charterbetreiber am Ende einer Yachtvermietung erhobene Gebuehr zur Deckung der professionellen Reinigung und Wiederherstellung des charterbereiten Zustands. Gaeste begegnen ihr beim Begleichen der Schlussrechnung nach Rueckgabe der Yacht. Die Gebuehr deckt meist Grundreinigung, Waesche, Betankung und Auffuellen von Verbrauchsguetern. Sie wird ueblicherweise vorab im Chartervertrag angegeben und kann ermaessigt oder erlassen werden, wenn der Gast zuvor eine grobe Reinigung vornimmt. Die Hoehe variiert je nach Yachtgroesse und Betreiberrichtlinie.